djbefurious
DJ & Producer

Sicherheit für alle!

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen von befurious (Stand 20.06.22)

Nachfolgend kann jeder Kunde, die allgemeinen Geschäftsbedingungen einsehen und erklärt sich mit allen Punkten aus den Geschäftsbedingungen einverstanden, sobald er mündlich oder schriftlich zu einem Angebot zustimmt, oder einer verbindlichen Bestätigung eines Online-Buchungsvertrages.


1. Vertragspartner

Der Kunde/Veranstalter führt ein Geschäftsverhältnis mit befurious (DJ), nachfolgend nur DJ genannt, es ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde/Veranstalter kann sich darauf verlassen, dass der DJ seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.
Nach mündlicher Zusage, oder Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.


2. Anmeldung der Veranstaltung

Der Kunde/Veranstalter versichert, dass er die Veranstaltung bei allen dazugehörigen Behörden/Ämter angemeldet hat, die Veranstaltung im vollen Umfang genehmigt ist, und keine weiteren Vorschriften entgegenstehen. Insbesondere hat er eventuelle GEMA-Kosten zu entrichten, die für die Nutzung von Tonträgern (CDs) und MP3-Dateien durch den DJ fällig werden können. Privatfeiern wie Hochzeiten sind in der Regel von der GEMA befreit.


3. Leistungsumfang und Ausführung von Aufträgen

Der DJ verpflichtet sich, Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Berücksichtigung technischer Vorgaben und Bestimmungen auszuführen.

Den gewünschten Leistungsumfang hat der Auftraggeber über den Buchungsvertrag bzw. das Angebot ausgewählt.
Der DJ ist in der Ausgestaltung und Ausführung seines Programms frei. Nach vorheriger Absprache mit dem Kunden/Veranstalter, erfolgt die Programmgestaltung. Selbstverständlich können die Gäste Einfluss nehmen, dass Wünsche geäußert werden können. Diese Wünsche können aber nur berücksichtigt werden, wenn sie in die allgemeine Stimmungslage hineinpassen und keinen negativen Einfluss auf den Ablauf der Veranstaltung nehmen.


4. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Auftraggebers ist möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:

Bei Rücktritt nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufsrechts (14 Tage): 30% der vereinbarten Gage.
Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der vereinbarten Gage.
Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 90% der vereinbarten Gage.

Bei Rücktritt am Veranstaltungstag oder bei Abbruch der Veranstaltung wird die Gage zu 100% berechnet.

Die Stornoregelung greift auch bei einer Verschiebung der Veranstaltung.

Bei absolutem Verbot der Veranstaltung aus rechtlichen Gründen, insbesondere aufgrund des Corona-Virus, findet die obige Festsetzung der Storno-Gebühren keine Anwendung. Bei einer Absage im Zusammenhang mit Corona-bedingten Einschränkungen wird eine Storno-Gebühr in Höhe von 30% fällig.

Rücktritt seitens des Djs vom Vertrag ist nur eingeschränkt möglich und wird wie folgt geregelt:

Steht der DJ aus selbstverschuldeten Gründen für die vereinbarte Veranstaltung nicht, nur teilweise, nicht rechtzeitig oder sonst nicht wie vereinbart zur Verfügung, ist er verpflichtet, bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückzuerstatten und den Auftraggeber von weiteren Zahlungen vollständig zu befreien.

Sollte der DJ aus schwerwiegenden persönlichen und unverschuldeten Gründen (z.B. schwere Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie) die Leistung nicht erbringen können, wird er nach Möglichkeit bemüht sein, entsprechenden Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart zu organisieren, ohne für die erfolgreiche Vermittlung eine Garantie geben zu können. Dieser Fall entbindet den Auftraggeber vollständig von ausstehenden Zahlungen.


5. Haftung bei Schäden und Diebstahl

Der Auftraggeber haftet für alle Schäden am Equipment vom DJ, die durch den Auftraggeber oder dessen Gäste entstehen.

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den DJ verursacht worden ist.

Wird vom Auftraggeber oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, so wird von dem DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienungsfehler übernommen. Die Haftung liegt allein beim Auftraggeber.

Der DJ übernimmt generell keine Haftung für eventuelle Gehörschäden bei den Kunden, Gästen, Servicekräften und Musikbestellern. Achten Sie bitte auf ihre Kinder und Kleinkinder und halten Sie ausreichend Abstand von den Lautsprechern.

Der Auftraggeber haftet im Falle eines Diebstahls in vollem Umfang.


6. Auf- und Abbau sowie Besonderheiten am Veranstaltungsort

Der Auftraggeber sorgt für eine direkte Zufahrt zum Veranstaltungsort und stellt einen kostenlosen Parkplatz zur Verfügung oder ihm werden die Parkkosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen und haftet allein für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

Der Auf- und Abbau der DJ Anlage (Ton- & Lichttechnik) erfolgt zeitnah vor und nach der Veranstaltung durch den DJ oder eine beauftragte Firma. Der Aufbau muss je nach Veranstaltungsgröße mindestens ab 5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich sein.

Der Auftraggeber oder die Gäste haben keine Befugnis, die Technik ohne Erlaubnis vom DJ selbstständig zu bedienen oder auf- und abzubauen.

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass ein genügend abgesicherter Stromanschluss: 2 x 220 V Schuko sowie ausreichend sichere Stellfläche für das DJ-Equipment zur Verfügung stehen. Der Stromanschluss muss ausschließlich für die technische Anlage vom DJ zur Verfügung stehen. Es dürfen keine zusätzlichen Geräte wie z.B. Kühlgeräte, Zapfanlagen, Zeltbeleuchtungen, etc. an den gleichen Stromkreislauf angeschlossen werden.

Bei Aufträgen im Freien trägt alleine der Auftraggeber das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Auftraggeber die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz muss Trockenheit und eine Temperatur von mindestens 10°C gewährleisten.


7. Verpflegung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, den DJ und seinem Techniker über die Veranstaltungsdauer entsprechende Verpflegung wie z.B. nicht alkoholische Getränke (Wasser, Säfte etc.) und angemessene Speisen bereitzustellen. Sollte der DJ die Kosten für seine Verpflegung selbst tragen müssen, können diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.


8. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Amtsgericht Ansbach. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen dem DJ und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.


9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.